Das Einmaleins der Zuchtzulassung

Den Text auf dieser Seite gibt es auch als Download im PDF-Format (Stand 27.10.2023).

Aktuelle zeitlich befristete Änderungen aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse sind in diesem Einmaleins nicht berücksichtigt.

Sie haben einen Kooikerhondje-Welpen oder -Junghund mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel und überlegen, diese Hündin oder diesen Rüden zur Zucht zuzulassen? Dann möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen für dieses Vorhaben zur Verfügung stellen:

Was Sie brauchen:

  • Gesundheitsuntersuchungen
  • Ausstellungsergebnisse und Phänotyperfassung
  • Zuchtzulassungsprüfung, alternativ Begleithundeprüfung (VDH)
  • DNA-Profil nach ISAG-Vorgaben

Beginnen wir mit den Gesundheitsuntersuchungen, nach Lebensalter geordnet:

Bitte denken Sie daran, die Ahnentafel zur Identifikation des Hundes zu jeder Untersuchung mitzunehmen!

Alter: Jederzeit

van Willebrand (freiwillig), ENM und Polymyositis:

  • Blutentnahme bei jedem Tierarzt, mind. 4 ml EDTA-Blut
  • Blut einsenden an die Universität Utrecht (Adresse steht auf dem Formular)
  • Formular zum Download beim DCK
  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden

Die Untersuchung wird in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November durchgeführt. Probe muss vor dem 1. Tag dieser Testmonate eingehen. Das Ergebnis kommt in der 2. Woche des Folgemonats. Päckchen, Einschreiben und versicherte Sendungen können nicht zugestellt werden. Tipp: Ausreichend frankierten Luftpolsterumschlag einfach in den Briefkasten werfen.


Alter: ab 12 Monate

Augenuntersuchung:

  • Bei einem qualifizierten Tierarzt vom DOK, Adressen unter
    www.dok-vet.de
  • Formular hat der Tierarzt
  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden (in der Regel macht es der Tierarzt)

Alter: ab 12 Monate

Zahnkarte:

  • Bei jedem Tierarzt, ideal in Kombination mit Röntgenuntersuchung HD
  • Formular zum Download beim DCK
  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden

Alter: ab 15 Monate

Patella-Untersuchung:


Alter: ab 15 Monate

Größenmessung:

  • Durch Zuchtrichter, Zuchtwart, ein Mitglied der Zuchtkommission oder einen Leistungsrichter
  • Formular zum Download beim DCK
  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden

Alter: ab 15 Monate

HD-Untersuchung (freiwillig):

  • Bei jedem Tierarzt
  • Röntgenbilder plus Formular an:
    Dr. med. vet. Silke Viefhues
    Bunsenstr. 20
    59229 Ahlen
  • Formular bei der Zuchtbuchstelle des DCK anfordern
  • Ergebnis geht automatisch an die Zuchtbuchstelle

Kommen wir zu den Ausstellungsergebnissen und zur Phänotyperfassung:

Der Hund muss einmal auf einer Spezial-Rassehunde-Ausstellung des DCK mit der Formwertnote „sehr gut“ oder „vorzüglich“ beurteilt werden. Für die Beurteilung muss das Mindestalter des Hundes 15 Monate betragen. Die Beurteilung muss in der „Zwischenklasse“, „offenen Klasse“ oder „Championklasse“ erbracht werden.
Alternativ kann ein Hund auch ab dem Alter von 12 Monaten die für die Zuchtvoraussetzung notwendige Formwertnote „sehr gut“ oder „vorzüglich“ auf einer Spezial-Rassehunde-Ausstellung des DCK aus der „Jugendklasse“ erbringen. Er muss dann aber ein weiteres Ausstellungsergebnis auf einer VDH-Rassehunde-Ausstellung mit der Formwertnote „sehr gut“ oder „vorzüglich“ in der „Zwischenklasse“, „offenen Klasse“ oder „Championklasse“ erreichen. Hierfür beträgt das Mindestalter des Hundes 15 Monate.
Für die Zuchtzulassung muss zusätzlich zur Formwertnote der Phänotyp des Hundes von einem Zuchtrichter begutachtet und erfasst werden und in einem Protokoll detailliert vermerkt werden. Die Phänotyperfassung wird den Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des DCK angegliedert.


Zuchtzulassungsprüfung:

  • Prüfung findet nach individueller Absprache mit dem Zuchtzulassungsprüfungsleiter statt. Die Zuchtzulassungsprüfungsleiter finden Sie im Mitgliederbereich unter „Zucht“.
    Mindestalter bei Prüfung 15 Monate
  • Ergebnis der Zuchtzulassungsprüfung wird vom Zuchtzulassungsprüfungsleiter an die Zuchtbuchstelle gesendet.

Alternativ kann die Begleithundeprüfung (VDH) gemacht werden.


DNA-Profil nach ISAG-Vorgaben:
Für alle Kooikerhondjes, die nach dem 01.07.2019 in einer Zuchtstätte des DCK gezeugt wurden, wurde schon ein DNA-Profil nach ISAG-Vorgaben erstellt. Wenn Ihr Kooikerhondje noch kein DNA-Profil haben sollte, sind folgende Schritte notwendig:

  • Terminvereinbarung mit einem Zuchtwart, einem Mitglied des Vorstandes oder der Zuchtkommission oder mit einem Tierarzt Ihrer Wahl („Probennehmer“). Dabei klären, ob Sie die Probesets und den frankierten/adressierten Luftpolsterumschlag beim Hauptzuchtwart anfordern sollen oder ob es vom Probennehmer bereitgestellt wird.
  • Formular von Certagen („Auftragsformular DNA-Untersuchung Hunde“, zum Download beim DCK) ausfüllen und ausdrucken. Abnahme einer DNA-Zellprobe per Backenabstrich durch Probennehmer. Formular zusammen mit der Probe per Post an Certagen senden.
  • Die Kosten für die Erstellung des DNA-Profils tragen Sie. Sie werden zunächst vom DCK e.V. an Certagen gezahlt und durch Rechnungsstellung von Ihnen zurückgefordert.
  • Das DNA-Profil wird von Certagen in die DNA-Datenbank, die dort im Auftrag und Eigentum des DCK e.V. geführt wird, eingetragen. Sie erhalten das DNA-Profil nach Zahlung der Rechnung von der Zuchtbuchstelle.

Bitte denken Sie daran, alle Ergebnisse und Richterberichte IN KOPIE einzusenden und die Originale bei sich zu archivieren!

Außerdem benötigt die Zuchtbuchstelle per Mail noch 3 Bilder von Ihrem Hund, eines von jeweils einer Seite und ein Kopfbild, Breite: 600px, Höhe: 400px.

Ganz zum Schluss, wenn alle Untersuchungsergebnisse, Ausstellungen sowie die Zuchtzulassungsprüfung / Begleithundeprüfung (VDH) erledigt sind und das DNA-Profil vorliegt, muss die Original-Ahnentafel Ihres Hundes per Einwurf-Einschreiben an die Zuchtbuchstelle geschickt werden. Ausländische Hunde erhalten erst mit Erhalt der Zuchtzulassung eine Übernahmebescheinigung.

Bevor Sie aber mit Ihrer Kooikerhondje-Hündin züchten dürfen, müssen Sie eine Zuchtstätte gründen. Dazu müssen Sie das DCK-Züchterseminar besuchen und benötigen Fortbildungen zum Thema Genetik und über Geburt und Welpenaufzucht, eine vom Zuchtwart abgenommene Zuchtstätte und eine FCI-Zwingerschutzkarte. Genauere Angaben dazu finden Sie im Leitfaden für Züchter und Deckrüdenbesitzer. Da einige Seminare nur zwei- bis dreimal im Jahr stattfinden und die Ausstellung der FCI-Zwingerschutzkarte ca. 3 Monate dauert, sollten Sie mit der Gründung der Zuchtstätte frühzeitig starten.

Alle aktiven Züchter und Deckrüdenbesitzer des DCK erhalten einen Zugang zu unserem Zuchtprogramm Breedersoft. Der Zugang steht Ihnen zur Zeit kostenlos zur Verfügung. Die Anmeldungen sendet ihr bitte per Mail an die Zuchtbuchstelle.

Die meisten Dokumente und Formulare, auf die in diesem Einmaleins der Zuchtzulassung verwiesen wird, stehen im Mitgliederbereich der DCK-Homepage. Dieses Einmaleins soll Ihnen einen Überblick geben, was alles für die Zulassung Ihres Kooikerhondjes zur Zucht im DCK notwendig ist, und Sie zu diesem Schritt motivieren. Spätestens wenn Sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben, ist es sinnvoll, Mitglied im DCK zu werden.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen einen ersten Überblick über die Anforderungen und den zeitlichen Ablauf bis zur ersehnten Zuchtzulassung gegeben zu haben. Diese Übersicht und die Leitfäden ersetzen aber nicht die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit erfahrenen Züchtern und Zuchtwarten. Zögern Sie nicht, die Zuchtkommission anzusprechen.

Ihre Zuchtkommission