Tierschutz

Aufgaben des Tierschutzbeauftragten des DCK

Präventivarbeit: Information und Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit bei tierschutzrelevanten Themen.

Überwachungsarbeit: Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen und clubinternen Vorgaben sowohl bei Clubregelwerken als auch bei Durchführung von Zucht, Aufzucht, Haltung, Handel, Arbeit und Ausbildung und Ausstellungswesen im Rahmen des DCK. Beachtungen und Einhaltung der VDH-Anforderungen in allen o.g. Bereichen.

Beratung: hilfesuchender Hundehalter, Züchter und Interessierten bei tierschutzrelevanten Problemen; von alten und neuen Besitzern.

Vermittlung: von in Not geratenen DCK Kooikerhondjes.

Datensammlung: tierschutzrelevanter Themen im Allgemeinen.

Hundeverordnungen: Gesetzestexte bzw. deren Auszüge zum Tier- und Hundeschutz in Bund und Ländern.